Übersicht

Fraktionsvorstand

Gemeindevertreter*innen

Die Mitglieder der Gemeindevertretungen werden von den Bürger*innen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Sie haben ihnen aus der Mitgliedschaft erwachsene Pflichten zu erfüllen u. a. an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilzunehmen (§ 31 Kommunalverfassung). Die…

Gruppe ansehen